Lassen sich schlechte Bewertungen löschen?
Wer sich im Internet der Konkurrenz stellt, kommt früher oder später mit schlechten Bewertungen im Kontakt – ganz gleich, wie gut er seinen Job auch macht. Gründe dafür gibt es viele: Mal will sich die Konkurrenz gegenüber dem erfolgreichen Mitbewerber profilieren, mal lassen frustrierte Kunden ihren Ärger über die Logistik an ihnen aus und nur allzu oft erlauben sich auch sogenannte Trolle einen Spaß.
Negative Bewertungen müssen nicht sein
Gegen schlechte Rezensionen lässt sich aber oftmals etwas tun. Die meisten Portale und sozialen Netzwerke bieten die Möglichkeit, Einspruch gegen all die Kommentare einzulegen, die nicht den Geschäftsbedingungen entsprechen. Und diese sind meist recht umfangreich in Bezug auf die Qualität und die Aussagen in einer Bewertung.
eBay – Löschung schnell und unkompliziert
Der größte Onlinehändler der Welt löscht Bewertungen grundsätzlich nicht. So zumindest schreibt eBay das auf der eigenen Seite zu dem Thema. Auch ungerechtfertigte Rezensionen oder solche, bei denen das Problem behoben worden ist, bleiben sichtbar. Doch Möglichkeiten gibt es trotzdem:
- Ist die Bewertung nicht verifiziert, besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, da diese von der Konkurrenz stammen kann.
- Enthält die Bewertung obszöne, vulgäre oder diskriminierende Inhalte, löscht eBay diese meist innerhalb eines Tages.
- Aus Datenschutzgründen dürfen Rezensionen keine persönlichen Informationen wie einen vollständigen Namen, eine Adresse oder eine Telefonnummer enthalten. Auch in diesem Fall wird ein Eintrag schnell gelöscht.
- eBay unterscheidet zudem zwischen dem Händlerprofil und den Shopprodukten. Eine Produktbewertung unter einem Händlerprofil verstößt ebenso gegen die Geschäftsbedingungen, wie der umgekehrte Fall.
Google – Langsam aber stetig
Bewertungen, die einmal in der bekanntesten Suchmaschine der Welt landen, sind zunächst einmal im Netz. Und selbst bei berechtigten Einwänden benötigt das Supportteam teils Wochen, um tätig zu werden. Sich mit Alternativen zur Vermeidung von schlechten Bewertungen auseinanderzusetzen, ist deshalb sicher keine schlechte Idee. Dennoch gibt es auch hier eine Reihe von Fällen, in denen Beschwerden Aussicht auf Erfolg haben.
- Google löscht Einträge die beleidigende Inhalte enthalten. Auch und insbesondere solche, die andere Personen direkt angreifen. Wann dies zutrifft, wird immer im Einzelfall geprüft. Vergreift sich also ein Rezensent Ihnen gegenüber im Ton, können Sie den Eintrag löschen lassen.
- Beiträge mit anstößigen, sexuellen, terroristischen, ilseriösen oder in anderer Weise unangebrachtem Inhalt werden entfernt.
- Besonders interessant ist, das Google auch Rezensionen entfernt, die das Thema verfehlen. Hier gibt es einiges an Spielraum, den Sie zu Ihren Gunsten nutzen können, um entsprechende Einträge zu löschen.
Facebook – Im Zweifel abschalten
Auf Facebook stehen die Unternehmen im Fokus. Produkte spielen hier meist keine Rolle. Eine einfache Löschung von Bewertungen sieht aber auch Facebook nicht vor. Doch im Gegensatz zu den meisten anderen Plattformen ist es möglich, die Vergabe von Sternen komplett auszuschalten.
- Unter Einstellungen und Seite bearbeiten findet sich der Reiter Bewertungen. In dessen Einstellung können Sie die Bewertungsfunktion komplett abstellen.
- Lässt sich die Behauptung falscher Tatsachen nachweisen, ist ein Antrag auf Löschung beim Kundensupport ebenfalls eine Möglichkeit, die Erfolg verspricht.
- Beleidigungen, politische Äußerungen und Ähnliches werden zügig gelöscht.
Bewertungen lassen sich entfernen – manchmal
Auch wenn Löschungen von Bewertungen von den meisten Plattformen zunächst einmal ausgeschlossen werden, gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in den ein entsprechender Antrag erfolgreich sein kann. Eine Einzelfallprüfung ist allerdings in vielen Fällen eine große Hürde. Denn diese kann einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Zudem kostet der gesamte Vorgang Nerven. Mit einem aktiven Bewertungsmanagement lässt sich hier schon frühzeitig gegensteuern. Wie das geht, verraten wir Ihnen gerne.